Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;Rechtssatz
Nach der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen, die Rückforderung der Familienbeihilfe samt dem entsprechenden Kinderabsetzbetrag betreffenden Bescheides geltenden Rechtslage (Bezugnahme auf § 46 FLAG in § 26 Abs. 1 leg. cit. in der durch das BG BGBl. I Nr. 8/1998 geänderten und nach § 50j Abs. 2 FLAG mit 1. Mai 1996 in Kraft getretenen Fassung) steht es der Rückforderung nicht entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch das Finanzamt verursacht worden ist (Hinweis E 28. November 2002, 2002/13/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001130048.X03Im RIS seit
31.08.2004