RS Vwgh 2004/8/3 99/13/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.08.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

BPGG 1993 §1;
EStG 1988 §34 Abs6 idF 1996/201;
EStG 1988 §35 idF 1996/201;
EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4;

Beachte

Besprechung in:SWK Nr 31/2004, S 879 - S 880;

Rechtssatz

Hat das Pflegegeld nicht die gesetzliche Funktion der Leistung eines Beitrages auch zu den dem Behinderten erwachsenden Kosten einer Heilbehandlung seiner die Behinderung verursachenden Erkrankung, dann begründet der Bezug von Pflegegeld einerseits als Beitrag zu den (bloß) pflegebedingten Mehraufwendungen und die Möglichkeit einer Berücksichtigung der Kosten der Heilbehandlung der die Behinderung verursachenden Erkrankung als außergewöhnliche Belastung andererseits nicht eine solche "Überförderung", wie sie der Gesetzgeber mit den durch das Strukturanpassungsgesetz BGBl. Nr. 201/1996 getroffenen Regelungen verhindern wollte. Eine dem Sachlichkeitsgebot im Sinne des vom Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 13. März 2003, B 785/02, gewonnenen Verständnisses verpflichtete Auslegung der Vorschrift des § 4 der Verordnung BGBl. Nr. 303/1996 in ihrer Stammfassung gebietet es demnach, auch Heilbehandlungskosten (hier Aufwendungen für Medikamente, ärztliche Behandlungen und Therapien) vom Begriff der "nicht regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Hilfsmittel" als erfasst anzusehen. Dass es der Absicht des Gesetzgebers bei Schaffung der ab dem 1. Juni 1996 geltenden Regelungen nicht entsprochen hatte, auch für Kosten der Heilbehandlungen der zur Behinderung führenden Krankheit des Behinderten pflegebedingte Geldleistungen bei der Berücksichtigung solcher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen in Abzug zu bringen, hat schließlich auch der Verordnungsgeber klargestellt, wie sich der wiedergegebenen Änderung des Wortlautes des § 4 der Verordnung BGBl. Nr. 303/1996 durch die Verordnung BGBl. II Nr. 91/1998 entnehmen lässt, mit welcher die Kosten der Heilbehandlung ausdrücklich jenen zugeordnet wurden, welche nach § 1 Abs. 3 der Verordnung nicht um eine pflegebedingte Geldleistung zu kürzen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130169.X02

Im RIS seit

01.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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