RS Vwgh 2004/8/4 2001/08/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.08.2004
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0341 E 17. Oktober 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Sonderzahlungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die abweichend von den normalen Entlohnungsterminen erfolgen. Sie sind im allgemeinen gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern werden aufgrund des Kollektivvertrages oder des Individualarbeitsvertrages geschuldet (Hinweis E 8.2.1994, 93/08/0219). Nur aus diesen Bestimmungen ist abzulesen, ob überhaupt Ansprüche auf Urlaubsremuneration und Weihnachtsremuneration bestehen, unter welchen näheren Bedingungen und Voraussetzungen und in welchem Umfang sie gewährt werden und wann sie fällig sind. Ein allgemeiner Rechtssatz, daß Sonderzahlungen für entgeltfreie Zeiträume nicht gebühre, besteht nicht (anders OGH 90b A 38/94).

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080154.X01

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten