RS Vfgh 2008/9/25 B1605/06

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Veröffentlicht am 25.09.2008
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6500 Jagd, Wild

Norm

B-VG Art83 Abs2
B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall

Rechtssatz

Aufhebung des Bescheides im Anlassfall nach Aufhebung einer Wortfolge in §37 Abs7 litb Krnt JagdG 2000 idF LGBl 7/2004 mit E v 25.09.08, G10/08, wegen Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter infolge Beseitigung der Zuständigkeit des Landesvorstandes der Kärntner Jägerschaft zur Entscheidung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2008:B1605.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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