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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3 Abs1;Rechtssatz
Eine überkollektivvertragliche Entlohnung kann für sich allein genommen nach der Rsp des OGH im Zweifel nicht als "Pauschalierung" und damit der stillschweigenden Abgeltung anderer (nicht gesondert gewährter) Ansprüche, wie z.B. der Überstundenentlohnung, dienender Bezug angesehen werden, es sei denn, eine solche "Pauschalierungsfunktion" der über den Kollektivvertrag hinaus vereinbarten Zahlung wäre bei Abschluss des Arbeitsvertrages (oder der Überzahlungsvereinbarung) ausdrücklich vereinbart worden (Hinweis OGH 1966, Arb 8183, ebenso OGH 1987, Arb 10624).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080145.X02Im RIS seit
06.09.2004