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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;Rechtssatz
Der Anspruch des Hausbesorgers auf eine Dienstwohnung richtet sich nicht bloß auf die Ermöglichung der Wohnungsnutzung, sondern darüber hinaus auch auf den Ersatz eines gewissen Mindeststromverbrauchs. Der Anspruch auf das Lichtpauschale steht in untrennbarem Zusammenhang mit dem Anspruch auf die Dienstwohnung, sodass auch der Verweis auf den Entgeltwert der Hausbesorger-Dienstwohnung in § 12 Abs. 6 lit. a AlVG so zu verstehen ist, dass damit nicht nur der reine Sachbezugswert der Wohnung, sondern auch das Lichtpauschale bei der Feststellung des Einkommens unberücksichtigt bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080030.X04Im RIS seit
12.10.2004