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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0291 E 20. Juni 2001 RS 2 (Auch bei der Bemessung von Sonderbeiträgen auf der Grundlage von Sonderzahlungen iSd § 49 Abs. 2 ASVG kommt es auf den Anspruchslohn oder auf das [höhere] tatsächlich geleistete Entgelt an.)Stammrechtssatz
Ob ein Anspruch auf einen Geld- oder Sachbezug besteht, ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen zu beurteilen, wobei in jenen Fällen, in denen kollektivvertragliche Vereinbarungen in Betracht kommen, - entsprechend dem § 3 Arbeitsverfassungsgesetz - zumindest das nach diesen Vereinbarungen den Dienstnehmern zustehende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zu bilden hat (Hinweis E 22. Dezember 1999, 97/08/0439).
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080087.X01Im RIS seit
03.09.2004