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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §77;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 24.1.2000, 97/17/0183, zur Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 13c Abs. 1 WEG 1975 idF des dritten Wohnrechtsänderungsgesetzes, BGBl. Nr. 800/1993, ausgesprochen hat, ist es Sache des (materiellen) Abgabengesetzgebers, ob er die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 13c WEG zum Abgabenschuldner bestimmt oder die aus den Miteigentümern bestehende Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit. Diese Ausführungen gelten sinngemäß nunmehr für die Eigentümergemeinschaft gemäß § 18 WEG 2002.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003170318.X03Im RIS seit
12.10.2004