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58 Berg- und EnergierechtNorm
B-VG Art18 Abs2Leitsatz
Aufhebung von Bestimmungen der Systemnutzungstarifeverordnung 2003wegen Wegfall der gesetzlichen Grundlage im ElWOG infolge Aufhebungder Bestimmung durch den VerfassungsgerichtshofRechtssatz
Aufhebung des §17 Z3 lite der SystemnutzungstarifeV 2003 sowie jeweils der lite in §19 Abs1 Z4 bis Z7 leg cit idF der Novelle 2005.
Infolge Aufhebung des §25 Abs6 Z2 ElWOG mit E v 11.10.07, G221/06 ua, haben auch die in Prüfung gezogenen Bestimmungen ihre gesetzliche Grundlage verloren. Aus dem genannten Erkenntnis ergibt sich weiters, dass die Unterlassung, jenen Teil der Gebrauchsabgabe, der als Entgelt für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes anzusehen ist, als Kosten des Netzbetriebes anzuerkennen, gesetzwidrig ist.
Anlassfall B1468/06, E v 27.09.08, Aufhebung des angefochtenen Bescheides.
Schlagworte
Energierecht, Elektrizitätswesen, Gebrauchsabgaben, VfGH / AufhebungWirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:V354.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010