RS Vfgh 2008/9/27 V354/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2008
beobachten
merken

Index

58 Berg- und Energierecht
58/02 Energierecht

Norm

B-VG Art18 Abs2
ElWOG §25 Abs6 Z2
Systemnutzungstarife-Verordnung 2003 der Energie-Control Kommission (SystemnutzungstarifeV 2003 - SNT-VO 2003)

Leitsatz

Aufhebung von Bestimmungen der Systemnutzungstarifeverordnung 2003wegen Wegfall der gesetzlichen Grundlage im ElWOG infolge Aufhebungder Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof

Rechtssatz

Aufhebung des §17 Z3 lite der SystemnutzungstarifeV 2003 sowie jeweils der lite in §19 Abs1 Z4 bis Z7 leg cit idF der Novelle 2005.

Infolge Aufhebung des §25 Abs6 Z2 ElWOG mit E v 11.10.07, G221/06 ua, haben auch die in Prüfung gezogenen Bestimmungen ihre gesetzliche Grundlage verloren. Aus dem genannten Erkenntnis ergibt sich weiters, dass die Unterlassung, jenen Teil der Gebrauchsabgabe, der als Entgelt für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes anzusehen ist, als Kosten des Netzbetriebes anzuerkennen, gesetzwidrig ist.

Anlassfall B1468/06, E v 27.09.08, Aufhebung des angefochtenen Bescheides.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Energierecht, Elektrizitätswesen, Gebrauchsabgaben, VfGH / AufhebungWirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2008:V354.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten