RS Vwgh 2004/8/24 2003/01/0125

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Veröffentlicht am 24.08.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
MRK Art3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der Abspruch nach § 8 AsylG 1997 erweist sich als mangelhaft, weil dem Umstand, dass die Asylwerberin erst wenige Wochen vor Bescheiderlassung entbunden hatte, nicht ausreichende Beachtung beigemessen wurde. Es blieb ungeprüft, ob eine allfällige Abschiebungsmaßnahme als solche gegenüber der Asylwerberin und ihrem zwei Monate alten Baby mit Art. 3 MRK in Einklang zu bringen wäre (Hinweis: E 15.5.2003, Zl. 2002/01/0556).

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003010125.X01

Im RIS seit

21.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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