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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Der Abspruch nach § 8 AsylG 1997 erweist sich als mangelhaft, weil dem Umstand, dass die Asylwerberin erst wenige Wochen vor Bescheiderlassung entbunden hatte, nicht ausreichende Beachtung beigemessen wurde. Es blieb ungeprüft, ob eine allfällige Abschiebungsmaßnahme als solche gegenüber der Asylwerberin und ihrem zwei Monate alten Baby mit Art. 3 MRK in Einklang zu bringen wäre (Hinweis: E 15.5.2003, Zl. 2002/01/0556).
Schlagworte
Begründung von ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003010125.X01Im RIS seit
21.09.2004