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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/01/0213 2003/01/0214 2003/01/0215 2003/01/0216Rechtssatz
Es kommt darauf an, ob die Eventualbegründung des unabhängigen Bundesasylsenates, die Asylwerber könnten in einem anderen Landesteil des Kosovo Aufenthalt nehmen, um Übergriffen in ihrem Herkunftsort zu entgehen, die angefochtenen Bescheide zu tragen vermag. Dass eine solche Ausweichmöglichkeit schon im Zeitpunkt der Vertreibung aus dem Herkunftsort und der Flucht nach Österreich bestanden habe, versucht der unabhängige Bundesasylsenat nicht aufzuzeigen und kann auch angesichts der hg. Judikatur zu den Verhältnissen im Kosovo in der Zeit zwischen Mitte März 1999 und dem 20.6.1999 nicht angenommen werden (Hinweis: E 3.5.2000, Zl. 99/01/0359).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003010210.X01Im RIS seit
21.09.2004