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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Eine (unverschuldete) Hilfsbedürftigkeit des Staatsbürgerschaftswerbers, die den Bezug von Sozialhilfe zur Folge hat, spricht nach den dem StbG 1985 erkennbar zu Grunde liegenden Wertungen nicht gegen eine Einbürgerung (Hinweis auf das - zur Rechtslage vor der StbGNov 1998 ergangene, hinsichtlich der diesbezüglichen Erwägungen aber weiterhin anwendbare - E 23.9.1998, Zl. 97/01/1089).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004010127.X01Im RIS seit
12.10.2004