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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45;Rechtssatz
Soweit im Zusammenhang mit § 89 SPG 1991 im bekämpften Bescheid ausgeführt wird, die "diesbezüglichen Beschwerdepunkte" seien "hypothetisch dargestellt und mit dem subjektiven Empfinden der Beschwerdeführerin (ein Baby) nicht mit erforderlicher Sicherheit in Einklang zu bringen", liegt eine Verkennung der Rechtslage vor, weil es bei der Frage, ob beim Einschreiten eines Exekutivorganes Richtlinien verletzt worden sind, nicht auf den subjektiven Eindruck des von der Amtshandlung Betroffenen, sondern nur auf das objektive Erscheinungsbild ankommen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004010147.X02Im RIS seit
15.10.2004