RS Vwgh 2004/8/31 2004/21/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.2004
beobachten
merken

Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z9;

Rechtssatz

Das rechtsmissbräuchliche Eingehen einer Ehe zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Vorteile gegen Entgelt beeinträchtigt das große öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens erheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004210182.X03

Im RIS seit

24.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten