RS Vwgh 2004/9/3 AW 2004/04/0036

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Veröffentlicht am 03.09.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999;
VStG §53b Abs2;
VStG §54b Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des MinroG - Angesichts der Regelung des § 54b Abs. 3 VStG, wonach einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung der Geldstrafe nicht zugemutet werden kann, über Antrag ein angemessener Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen ist, sowie der Regelung des § 53b Abs. 2 VStG, wonach - sofern nicht Fluchtgefahr besteht - mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe bis zur Erledigung einer vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerde zuzuwarten ist, ist - auch auf Grund des Beschwerdevorbringens - ein dem Beschwerdeführer im Falle der Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung drohender unverhältnismäßiger Nachteil nicht gegeben.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete StrafenUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004040036.A01

Im RIS seit

02.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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