RS Vwgh 2004/9/7 2003/05/0094

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Veröffentlicht am 07.09.2004
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Index

L78007 Elektrizität Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §1;
AVG §38;
ElektrizitätsG Tir 2001 §35 Z1;
ElWOG 1998 §19 Z1;

Rechtssatz

Unter einer "Vorfrage" ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von derselben Behörde in einem anderen Verfahren, von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden ist. Präjudiziell ist nur eine Entscheidung, die eine Rechtsfrage betrifft, deren Beantwortung für die Hauptfragenentscheidung unabdingbar ist und die diese in einer die Verwaltungsbehörde bindenden Weise regelt (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht, 7. Auflage, Rz 306). Im Beschwerdefall hat sich die Beschwerdeführerin in ihrem Verweigerungsschreiben ausdrücklich auf § 19 Z. 1 ElWOG (§ 35 Z. 1 Tir ElektrizitätsG) gestützt, wonach Transporte auf Grund bestehender vertraglicher Verpflichtungen Vorrang haben. Die belangte Behörde (Energie-Control Kommission) hat sich daher zu Recht mit der Frage befasst, ob eine vertragliche Verpflichtung bestand.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003050094.X03

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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