RS Vfgh 2008/9/29 B698/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2008
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Index

27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO §9

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen nahezu 12-jähriger Untätigkeit nach Übernahme eines einfachen Mandates betreffend die Verbücherung einer Liegenschaft; ausreichendes Ermittlungsverfahren

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2008:B698.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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