Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/18/0079 E 26. November 2002 RS 1Stammrechtssatz
Ob der Fremde bei seiner Einreise - bei der er sich österreichischen Grenzkontrollbeamten gegenüber mit einem verfälschten Reisepass auswies und dadurch den Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 6 FrG 1997 verwirklichte (Hinweis E 10.2.1994, 93/18/0522; E 27.2.2001, 98/21/0321; E 11.9.2001, 99/21/0295; E 24.5.2002, 2000/21/0092) - (auch) die Absicht verfolgte, sich als Flüchtling unter den Schutz der Republik Österreich stellen zu lassen, ist nicht rechtserheblich, weil ein Aufenthaltsverbot auch gegen einen Asylwerber ergehen kann und dieser umfassend vor Zurück- oder Abschiebung geschützt ist (Hinweis E VS 20.10.2000, 99/20/0406).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001180093.X01Im RIS seit
20.10.2004