RS Vwgh 2004/9/7 2001/18/0056

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Veröffentlicht am 07.09.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §21;
FrG 1997 §36;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/18/0117 E 20. Juni 2002 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Der Fremde ist nach § 21 AsylG 1997 zwar vor Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung, nicht jedoch vor der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes geschützt. Gemäß § 20 Abs. 1 zweiter Satz AsylG 1997 ist die Maßnahme des Aufenthaltsverbotes unter bestimmten Voraussetzungen sogar gegen Fremde zulässig, denen Asyl gewährt wurde (Hinweis E 11.10.2001, 99/18/0024; E 22.1.2002, 2001/18/0265).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001180056.X02

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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