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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung (betr Erklärung einer Straße zur Gemeindestraße) mangels gesetzlicher Regelung; keine Gesetzeslücke; keine analoge Anwendung der Regelung der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebende, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:V437.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010