RS Vwgh 2004/9/7 2004/12/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2004
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs2;
LDG 1984 §25 Z2;

Rechtssatz

Der Umstand, dass nach den Beschwerdebehauptungen kein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin geführt worden wäre, ist für die Zulässigkeit der Verseztung letztlich zu beurteilende Frage einer bloßen Gefährdung dienstlicher Interessen durch allfällige Spannungen im Lehrkörper der Polytechnischen Schule V ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120042.X04

Im RIS seit

21.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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