Index
64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, dass nach den Beschwerdebehauptungen kein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin geführt worden wäre, ist für die Zulässigkeit der Verseztung letztlich zu beurteilende Frage einer bloßen Gefährdung dienstlicher Interessen durch allfällige Spannungen im Lehrkörper der Polytechnischen Schule V ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120042.X04Im RIS seit
21.09.2004Zuletzt aktualisiert am
21.10.2011