RS Vwgh 2004/9/7 2004/12/0057

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Veröffentlicht am 07.09.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

BDG 1979 §4 Abs1;
BDG 1979 §4 Abs3;
BDG 1979 Anl1 Z19.1;
UOG 1993 §23;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der VwGH hat in seinem B vom 24. März 2004, Zl. 2003/12/0143, dargelegt, dass eine rechtliche Verdichtung in Ansehung der für die Ernennung von Universitätsprofessoren an einer Universität nach dem UOG 1993 geltenden Bestimmungen nicht vorliegt. Ein aus der Aufnahme in den Ternavorschlag ableitbares Recht des Bf besteht demnach allenfalls darin, dass nur einer der in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber ernannt wird.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120057.X02

Im RIS seit

22.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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