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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §4 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat in seinem B vom 24. März 2004, Zl. 2003/12/0143, dargelegt, dass eine rechtliche Verdichtung in Ansehung der für die Ernennung von Universitätsprofessoren an einer Universität nach dem UOG 1993 geltenden Bestimmungen nicht vorliegt. Ein aus der Aufnahme in den Ternavorschlag ableitbares Recht des Bf besteht demnach allenfalls darin, dass nur einer der in den Dreiervorschlag aufgenommenen Bewerber ernannt wird.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120057.X02Im RIS seit
22.10.2004