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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/10/0062 E 26. September 1990 RS 4Stammrechtssatz
Die Erfüllung der einem Rechtsanwalt gegenüber einer Angestellten obliegenden Überwachungspflicht hins der Berechnung von Rechtsmittelfristen und deren richtigen Eintragung im Terminkalender durch eine Angestellte ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nur " stichprobenartige Überprüfungen " durchführt (Hinweis E 14.10.1981, 81/13/0126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004180184.X03Im RIS seit
20.10.2004