RS Vwgh 2004/9/7 2004/18/0184

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/10/0062 E 26. September 1990 RS 4

Stammrechtssatz

Die Erfüllung der einem Rechtsanwalt gegenüber einer Angestellten obliegenden Überwachungspflicht hins der Berechnung von Rechtsmittelfristen und deren richtigen Eintragung im Terminkalender durch eine Angestellte ist als nicht ausreichend anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nur " stichprobenartige Überprüfungen " durchführt (Hinweis E 14.10.1981, 81/13/0126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004180184.X03

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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