RS VwGH Erkenntnis 2004/09/08 2004/03/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

§ 125 Abs. 3 TKG erlaubt unter den im Gesetz angeführten Voraussetzungen bei Bedarf die Zuteilung zusätzlicher Frequenzen an bestehende Inhaber einer dort genannten Konzession. § 125 Abs. 3 TKG ermöglicht insbesondere auch (unter den weiteren normierten Voraussetzungen) die Zuteilung von Frequenzen aus dem DCS-1800- Bereich ohne Auferlegung eines zusätzlichen Frequenznutzungsentgeltes an ein öffentliches Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung im 900 MHz-Bereich.

Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit
Im RIS seit
12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten