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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1999 §14 Abs1;Rechtssatz
§ 7 Abs. 1 Z. 4 lit. b (und auch lit. c) KflG sowie § 14 Abs. 1 leg. cit. ist zu entnehmen, dass der gesamte konzessionierte Verkehrsbereich des bestehenden Verkehrsunternehmens bei der Beurteilung der Gefährdung der Erfüllung seiner Verkehrsaufgaben zu berücksichtigen ist, auch wenn eine neue Linie nur "teilweise" (§ 7 leg. cit.) in diesen Verkehrsbereich fällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002030242.X03Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008