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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litaLeitsatz
Kein Vorliegen eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen einemBezirksgericht und dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland beiZurückweisung einer Beschwerde (hier: gegen das Abstellen einesHeeresfahrzeuges auf dem Privatparkplatz der Antragstellerin) durchden UVS wegen Verspätung; keine Verneinung der Zuständigkeit derVerwaltungsbehördeEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kompetenzkonflikt, Militärrecht, Bundesheer, Ausübungunmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Verwaltungsverfahren,FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:KI5.2007Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010