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L65000 Jagd WildNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Schlüssigkeit des im angefochtenen Bescheid wiedergegebenen Gutachtens wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der dem Sachverständigen erteilte Auftrag darin nicht ausdrücklich wiederholt wird, und dass im Abschnitt "I. Befund" dieses Gutachtens in nachvollziehbarer Weise (nämlich durch Verweis auf den Akt der belBeh) angegeben ist, auf welche Grundlagen sich der Sachverständige bei der Befunderstellung gestützt hat.
Schlagworte
Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Feststellung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd freie Beweiswürdigung Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001030223.X06Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008