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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass sich die überarbeitete Version der Anlagen 1-3 des Tarifantrages für die belangte Behörde auch dann, wenn sie sich mit dem ursprünglich eingebrachten Antrag in maßgeblichen Teilen deckte, nur als eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Antrags darstellt, zumal diese Anlagen 1-3 die ursprünglich beantragte Version zur Gänze ersetzen sollen, was für die belBeh eine umfassende Prüfung der überarbeiteten Version erforderlich machte und neuerlich den Lauf der Frist des § 18 Abs. 6 TKG 1997 auslöste.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000030360.X01Im RIS seit
20.10.2004