RS Vwgh 2004/9/8 2000/03/0330

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2004
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10/07 Verfassungsgerichtshof
10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §41 Abs3;
VerfGG 1953 §87 Abs1;
VwGG §42 Abs2;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Auch eine Präambel, die "vor dem Sturz in das 'Loch' ... (geschützt hätte), das durch die Aufhebung einer Zusammenschaltungsordnung durch einen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts entstehen" könne, würde einen Teil des von der Regulierungsbehörde erlassenen Bescheides darstellen, der von einer Aufhebung durch einen Gerichtshof des öffentlichen Rechts erfasst wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000030330.X06

Im RIS seit

20.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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