Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen dazu, welche Feststellungen im vorliegenden Verfahren betreffend Erteilung einer Kraftfahrlinienkonzession zur Beurteilung der behaupteten Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben der Bf insbesondere erforderlich wären. Um die nötigen Grundlagen für die erforderlichen Feststellungen zu erarbeiten, wäre es geboten gewesen, nach Präzisierung, welche Daten die Behörde benötigt, die Bf zur Vorlage der allenfalls nur ihr zugänglichen Unterlagen aufzufordern.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002030242.X05Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008