RS Vwgh 2004/9/8 2002/03/0242

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Veröffentlicht am 08.09.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
KflG 1999 §14 Abs1;
KflG 1999 §14 Abs2;
KflG 1999 §14 Abs3;
KflG 1999 §7 Abs1 Z4 litb;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, welche Feststellungen im vorliegenden Verfahren betreffend Erteilung einer Kraftfahrlinienkonzession zur Beurteilung der behaupteten Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben der Bf insbesondere erforderlich wären. Um die nötigen Grundlagen für die erforderlichen Feststellungen zu erarbeiten, wäre es geboten gewesen, nach Präzisierung, welche Daten die Behörde benötigt, die Bf zur Vorlage der allenfalls nur ihr zugänglichen Unterlagen aufzufordern.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002030242.X05

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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