Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/03/0091 2004/03/0092 2004/03/0093 2004/03/0094 2004/03/0095 2004/03/0096 2004/03/0097 2004/03/0098 2004/03/0099Rechtssatz
Mit ihrem Vorbringen, die Beweisergebnisse näher bezeichneter Verhandlungen hätten im Bescheid gar nicht berücksichtigt werden können, wäre die Beschwerdeführerin nur dann im Recht, wenn aus dem Zustandekommen oder aus der Begründung des angefochtenen Bescheides tatsächlich ersichtlich wäre, dass die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung überhaupt nicht in die Entscheidungsgrundlagen einbezogen worden wären (vgl. hiezu das Erkenntnis vom 7. Juli 1948, Zl. 636/47, VwSlg 484 A/1948).
Schlagworte
Begründung Allgemein Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004030090.X02Im RIS seit
12.10.2004