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95/02 Maßrecht EichrechtNorm
MEG 1950 §13 Abs1 Z8;Rechtssatz
Es ist nicht erforderlich, dass aus dem angefochtenen Bescheid hervorgeht, "in welchem Zeitraum" die Eichung des Alkomaten jeweils durchzuführen gewesen wäre, weil sich die Nacheichfrist von zwei Jahren aus dem Maß- und Eichgesetz selbst ergibt (vgl. dessen § 13 Abs. 1 Z. 8 iVm § 15 Z. 2; Hinweis E 16.2.1994, 93/03/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001020235.X04Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014