RS Vwgh 2004/9/10 2004/12/0041

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Veröffentlicht am 10.09.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten kann sich nur auf den von ihm zuletzt bekleideten Arbeitsplatz bzw. auf Verweisungsarbeitsplätze, somit auf bereits vorhandene Arbeitsplätze, beziehen. Der Dienstgeber ist aber nicht verpflichtet, einen dem Gesundheitszustand eines Beamten angepassten Arbeitsplatz zu schaffen und daran die Dienstfähigkeit zu messen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120041.X02

Im RIS seit

25.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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