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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Rechtssatz
Die Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten kann sich nur auf den von ihm zuletzt bekleideten Arbeitsplatz bzw. auf Verweisungsarbeitsplätze, somit auf bereits vorhandene Arbeitsplätze, beziehen. Der Dienstgeber ist aber nicht verpflichtet, einen dem Gesundheitszustand eines Beamten angepassten Arbeitsplatz zu schaffen und daran die Dienstfähigkeit zu messen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120041.X02Im RIS seit
25.10.2004Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013