RS Vwgh 2004/9/10 2004/12/0044

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Veröffentlicht am 10.09.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs4 idF 1987/237;
GehG 1956 §13 idF 2002/I/087;

Rechtssatz

§ 13 GehG 1956 normiert einzelne Tatbestände, bei deren Erfüllung die gehaltsrechtliche Folge der Suspendierung, die (vorläufige) Kürzung des Monatsbezuges, endgültig wird, weil die eine Suspendierung samt Kürzung des Monatsbezuges rechtfertigende gefahrenrelevante Verdachtslage - vom Fall des Austrittes aus dem Dienstverhältnis abgesehen - in einem förmlichen Verfahren in maßgeblichem Umfang (zum Fall der strafgerichtlichen Verurteilung vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 19. Februar 1992, Zl. 86/12/0187) ihre Bestätigung erfahren hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober 1999, Zl. 99/12/0262, das insbesondere auch auf den Fall des Austrittes aus dem Dienstverhältnis nach § 13 Z. 3 GehG eingeht).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120044.X02

Im RIS seit

24.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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