RS Vwgh 2004/9/10 2004/02/0130

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Veröffentlicht am 10.09.2004
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E3R E07204010
E3R E07204020
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs7 idF 31998R2135;
VStG §32 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Gemäß Art. 15 Abs. 7 der VO 3821/85 idF der VO 2135/98 hat der Lenker "das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist," vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, den konkreten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er zuletzt gelenkt hat, in eine Verfolgungshandlung oder in den Spruch des Strafbescheides aufzunehmen. (nähere Begründung im Erkenntnis)

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020130.X04

Im RIS seit

12.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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