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E3R E07204010Norm
31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art15 Abs7 idF 31998R2135;Rechtssatz
Gemäß Art. 15 Abs. 7 der VO 3821/85 idF der VO 2135/98 hat der Lenker "das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist," vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, den konkreten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er zuletzt gelenkt hat, in eine Verfolgungshandlung oder in den Spruch des Strafbescheides aufzunehmen. (nähere Begründung im Erkenntnis)
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020130.X04Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011