RS Vwgh 2004/9/10 2004/12/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.2004
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
StAG §27;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Auffassung der Beschwerdeführerin, dass § 27 zweiter Satz StAG der Annahme ihrer Parteistellung im Verfahren zur Besetzung einer staatsanwaltschaftlichen Planstelle (auf Grund eines allenfalls aus besonderen Rechtsvorschriften ableitbaren rechtlichen Interesses) nicht entgegen stehe, weil sich die dort getroffene Anordnung ausschließlich auf das Verfahren vor der Personalkommission beziehe, nicht zutrifft; der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Anordnung des zweiten Satzes des § 27 StAG auch für das nach Erstattung des nicht bindenden Besetzungsvorschlages der Personalkommission fortgesetzte Ernennungsverfahren gilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120089.X01

Im RIS seit

12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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