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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FSG 1997 §34 Abs1;Rechtssatz
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Bestellung zum sachverständigen Fahrprüfer noch ein rechtliches Interesse daran (Hinweis B 13. März 1974, 1865/73; B 16. Mai 1980, 1108/80; E 20. November 1990, 90/11/0094). Diese zum KFG 1967 ergangene Judikatur ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte auf das FSG 1997, das eine Bestellung auf Antrag nicht einmal vorsieht, zu übertragen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110003.X01Im RIS seit
02.11.2004