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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Der Verlust der Parteistellung durch Präklusion im Sinne des § 42 Abs. 1 AVG trifft denjenigen, der die gehörige Geltendmachung der ihm durch die Rechtsordnung eingeräumten subjektiven Rechte unterlässt. Sie setzt voraus, dass dem Betreffenden eine Parteistellung kraft subjektiver Rechte eingeräumt war.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002100002.X01Im RIS seit
27.10.2004Zuletzt aktualisiert am
16.02.2010