RS Vwgh 2004/9/14 2001/10/0066

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Veröffentlicht am 14.09.2004
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LebensmittelHygieneV 1998 §4 Abs1 Z5;
LebensmittelHygieneV 1998 Abschn8 Z1;
LMG 1975 §74 Abs4 Z1;

Rechtssatz

Nach dem Abschnitt VIII Z. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung, BGBl. II Nr. 31/1998, haben Beschäftigte in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, "gegebenenfalls", wenn dies also nach der jeweiligen Situation erforderlich ist, eine Schutzkleidung, wie z.B. eine Kopfbedeckung, zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100066.X01

Im RIS seit

20.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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