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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/11/0096 E 8. August 2002 RS 4 (hier: Beeinträchtigungen hinsichtlich des Bewegungsapparates, Pollenallergie sowie eine Hyperchlolesterinämie)Stammrechtssatz
Ausführungen dazu, dass es im Beschwerdefall nicht etwa notorisch ist, dass ein Stellungspflichtiger, der gesundheitliche Beeinträchtigungen wie der Beschwerdeführer (gesundheitliche Einschränkungen im Bereich seiner Wirbelsäule und seiner Knie sowie des Mitralklappenprolaps) aufweist, dennoch eine für eine eingeschränkte militärische Ausbildung noch ausreichende körperliche Eignung besitzt.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110048.X01Im RIS seit
12.10.2004