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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs7 idF 1995/895;Rechtssatz
Der Gehsteig, an dem der Ausländer mit einem Bediensteten des vom Beschwerdeführer vertretenen Unternehmens bei der Schneeräumung arbeitend angetroffen wurde, ist eine "auswärtige Arbeitsstelle" bzw. als ein "Arbeitsplatz" der betreffenden GmbH anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002090174.X01Im RIS seit
12.10.2004