RS Vwgh 2004/9/15 2002/09/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs7 idF 1995/895;

Rechtssatz

Der Gehsteig, an dem der Ausländer mit einem Bediensteten des vom Beschwerdeführer vertretenen Unternehmens bei der Schneeräumung arbeitend angetroffen wurde, ist eine "auswärtige Arbeitsstelle" bzw. als ein "Arbeitsplatz" der betreffenden GmbH anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002090174.X01

Im RIS seit

12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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