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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §1 Abs8 idF 1999/I/170;Rechtssatz
Der (bei der Bezirkshauptmannschaft beantragte) "Erhaltungsauftrag" (damit gemeint: Sicherungsmaßnahmen) bzw. die von den Beschwerdeführern in diesem Zusammenhang behaupteten Kosten für Sanierungsarbeiten sind nicht Gegenstand des Unterschutzstellungsverfahrens; sie sind mit der Unterschutzstellung auch nicht "unmittelbar verknüpft".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090219.X02Im RIS seit
20.10.2004