RS Vwgh 2004/9/15 2001/09/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2004
beobachten
merken

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §1 Abs8 idF 1999/I/170;
DMSG 1923 §1;
DMSG 1923 §3;

Rechtssatz

Der (bei der Bezirkshauptmannschaft beantragte) "Erhaltungsauftrag" (damit gemeint: Sicherungsmaßnahmen) bzw. die von den Beschwerdeführern in diesem Zusammenhang behaupteten Kosten für Sanierungsarbeiten sind nicht Gegenstand des Unterschutzstellungsverfahrens; sie sind mit der Unterschutzstellung auch nicht "unmittelbar verknüpft".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090219.X02

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten