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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/09/0022 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/09/0023 E 28. Oktober 2004Rechtssatz
Die Frage der Beschäftigung im Sinne des § 2 AuslBG stellt eine von der Behörde zu lösende Rechtsfrage dar, bei deren Lösung die Behörde an allfällige andere Beurteilungen etwa der Finanzbehörden nicht gebunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002090200.X02Im RIS seit
22.10.2004