RS Vwgh 2004/9/15 2001/04/0181

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Veröffentlicht am 15.09.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
GewO 1994 §81;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 4. Oktober 1985, Zl. 82/17/0147, ausgeführt hat, enthebt auch widersprüchliches Vorbringen die Behörde nicht von ihrer Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001040181.X01

Im RIS seit

25.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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