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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1 Hier betreffend § 119a Abs. 1 DP/Stmk.Stammrechtssatz
Der Sachverhalt im Sinne der Bestimmung des § 125a Abs. 3 Z. 5 BDG 1979 ist dann als aus der Aktenlage in Verbindung mit der Berufung geklärt anzusehen, wenn dieser nach Durchführung eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und schlüssiger Beweiswürdigung der Behörde erster Instanz festgestellt wurde und in der Berufung kein dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Behörde erster Instanz entgegenstehender oder darüber hinausgehender Sachverhalt - erstmalig und mangels Bestehens eines Neuerungsverbotes zulässigerweise - neu und in konkreter Weise behauptet wird (Hinweis E 29. 11. 2000, 2000/09/0079, E 16. 05. 2001, 99/09/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090185.X01Im RIS seit
20.10.2004