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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §23;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der Gefahren [die sich aus der - gemäß den Behauptungen des Asylwerbers durch Medienberichte - allgemein bekannten Teilnahme des Asylwerbers als Mitglied der "Repubikanischen Garde" an der bewaffneten Auseinandersetzung in Cerrik nach dem Machtwechsel in Albanien im Fall seiner Rückkehr für ihn ergeben] wäre zu beantworten, ob der Asylwerber in Albanien aus asylrelevanten Motiven ein unfaires Strafverfahren zu gewärtigen habe (Hinweis: E 24.2.2004, Zl. 2002/01/0085), bzw. ob sein Leben in Albanien, weil für ehemalige Gardisten kein hinreichender staatlicher Schutz (etwa vor Anschlägen) besteht, gefährdet wäre. Ohne Auseinandersetzung mit diesen Tat- und Rechtsfragen leidet der bekämpfte Bescheid an Begründungsmängeln, die zumindest insoweit, als vom Erfordernis der "Staatlichkeit" drohender Verfolgung ausgegangen wurde, auf einer Fehlbeurteilung der Rechtslage beruhen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002010491.X01Im RIS seit
20.10.2004