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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10a idF 1998/I/124;Rechtssatz
Soweit die Beschwerde rügt, die belangte Behörde habe unberücksichtigt und unerwähnt gelassen, dass die Erstreckungswerber sehr wohl der deutschen Sprache ausreichend mächtig und sohin hinsichtlich dieser Personen die Voraussetzungen für eine Verleihung gegeben seien, verkennt sie, dass eine Erstreckung nach § 18 StbG 1985 die Verleihung der Staatsbürgerschaft an den Verleihungswerber voraussetzt, welche im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Allfällige Kenntnisse der deutschen Sprache durch die Erstreckungswerber sind im Übrigen nicht geeignet, fehlende Sprachkenntnisse des Verleihungswerbers (im Sinne des § 10a StbG 1985) zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004010131.X02Im RIS seit
20.10.2004