RS Vwgh 2004/9/22 2003/08/0193

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Veröffentlicht am 22.09.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 idF 1996/201;
AlVG 1977 §38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0008 E 20. Februar 2002 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0392).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003080193.X02

Im RIS seit

20.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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