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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1 idF 1996/201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0008 E 20. Februar 2002 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage, wie sich der Arbeitslose bei dem Vorstellungsgespräch verhalten hat, ist für die Beurteilung, ob die Notstandshilfe zu versagen ist, ausschlaggebend. Die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitslose das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelt hat, erfordert präzise Feststellungen über den Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 18. Oktober 2000, 98/08/0392).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080193.X02Im RIS seit
20.10.2004