Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0264 E 23. April 2003 RS 1Stammrechtssatz
Das Nichtzustandekommen eines den Zustand der Arbeitslosigkeit beendenden (zumutbaren) Beschäftigungsverhältnisses kann vom Arbeitslosen unter anderem dadurch verschuldet werden, dass der Arbeitslose den Erfolg seiner (nach Außen zutage getretenen) Bemühungen durch ein Verhalten, welches nach allgemeiner Erfahrung geeignet ist, den potenziellen Dienstgeber von der Einstellung des Arbeitslosen abzubringen, zunichte macht, verschuldet werden (Hinweis E 20. November 2002, 2002/08/0209).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080193.X01Im RIS seit
20.10.2004