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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §47 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/08/0155Rechtssatz
Der bei Anerkennung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auszustellenden Mitteilung nach § 47 Abs. 1 AlVG, aus der insbesondere Beginn, Ende und Höhe des Leistungsanspruches hervorzugehen hat, kommt kein Bescheidcharakter zu (Hinweis E 7. Juli 1992, Zl. 92/08/0018) und sie erwächst daher auch nicht in Rechtskraft.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080154.X01Im RIS seit
29.10.2004