RS Vwgh 2004/9/22 2003/08/0154

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Veröffentlicht am 22.09.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §47 Abs1;
AVG §56;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/08/0155

Rechtssatz

Der bei Anerkennung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auszustellenden Mitteilung nach § 47 Abs. 1 AlVG, aus der insbesondere Beginn, Ende und Höhe des Leistungsanspruches hervorzugehen hat, kommt kein Bescheidcharakter zu (Hinweis E 7. Juli 1992, Zl. 92/08/0018) und sie erwächst daher auch nicht in Rechtskraft.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003080154.X01

Im RIS seit

29.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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